Quelle: DFV

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Silvia Darmstädter

DFV appelliert: „Mobiler Einsatz erfordert zwingend eine Funklösung“

Berlin – Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), zu denen auch die Feuerwehren zählen, haben genau wie die Bundeswehr zwingenden Bedarf an Breitbandanwendungen (Daten) zur Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben und Einsatzlagen.

 

„Mobiler Einsatz erfordert zwingend eine Funklösung“, erklärt Lars Oschmann, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).

Angesichts des derzeit zur Neuzuteilung ab 2021 anstehenden Bereichs um 450 MHz appelliert der DFV unter anderem an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages, sich für die Vergabe dieser Frequenzen an die BOS und damit eine zukunftssichere Technologie für die Feuerwehren einzusetzen. Auch Mitglieder des DFV-Präsidialrates wenden sich aktuell an ihre zuständigen Bundestagsabgeordneten.

Auch Datenkommunikation ist zusätzlich zur Sprache in Zukunft als „einsatzkritisch“ einzustufen.Das betrifft zum Beispiel Messenger, Bildübertragung, Vitaldaten.

 

„Die für einsatzkritische Übertragung notwendige Sicherheit, zeitliche Verfügbarkeit und räumliche Abdeckung können die in Deutschland verfügbaren kommerziellen Netze nicht bieten. Daher ist ein eigenes dediziertes Funknetz sinnvoll“, erläutert DFV-Vizepräsident Oschmann.

Aufgrund der physikalischen Eigenschaften (niedrige Frequenz = hohe Reichweite) ist der derzeit zur Neuzuteilung ab 2021 anstehende Bereich um 450 MHz der einzig sinnvolle und mögliche Frequenzbereich für ein solches Netz.

Die Frequenzen sind grenzüberschreitend nutzbar. Eine flächendeckende Verwendung der bereits den BOS zugeteilten Frequenzen bei 700 MHz würde tausende neue Standorte erfordern und daher Zusatzkosten im mittleren Milliardenbereich verursachen.

 

Außerdem sind diese Frequenzen Randfrequenzen, die international nicht für LTE standardisiert sind. Es ist daher keine marktgängige Technik verfügbar.

Die Innenministerkonferenz bestätigte bezüglich der 450 MHz in der 211. Sitzung den fachlichen Bedarf. Die zuständige Bundesnetzagentur hat die Vergabeentscheidung in den politischen Raum abgegeben

Wir brauchen integrierte zentrale Leitstellen mit modernster Technik

 

 

von Dr. h.c.
Ralf Ackermann

 

Eines ist klar und deshalb vorweg: Wir brauchen integrierte zentrale Leitstellen mit modernster Technik.

Leitstellen sind integrativer Bestandteil der Gefahrenabwehr.

Sie kristallisieren sich immer deutlicher zur Kommunikationszentrale für die polizeiliche und nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr.

 

Dabei ist die enge Verzahnung zwischen allen Beteiligten der Polizeien, der Länder, des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes der Garant für eine optimale und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung. Sie ist unverzichtbar zur Ge-währleistung der Sicherheit der Bevölkerung.

 

Eine funktionierende Leitstelle ist gleichbedeutend mit der Wertigkeit entsprechender polizeilicher In-frastruktur, da von der Funktionalität eine unmittel-bare Menschenrettung abhängt.

Der digitale BOS-Funk und damit einhergehende Nachfolgetechniken eröffnen zunehmend neue Aufgaben und Möglichkeiten. Ortung, Lagedarstellung, Routing von Einsatzmitteln oder die Übermittlung von Leitstellendaten in Echtzeit werden zunehmen und Ressourcen abgreifen.

 

Auch um den neuen Bedrohungslagen effizient und ausfallsicher begegnen zu können, müssen Leitstellen durch ständige Aktualisierung und Anpassung dem Stand der Technik und den jeweiligen Entwicklungszyklen der digitalen Möglichkeiten angepasst sein.

„Um den neuen Bedrohungslagen effizient und ausfallsicher begegnen zu können, müssen Leitstellen dem Stand der Technik und den jeweiligen Entwicklungszyklen der digitalen Möglichkeiten entsprechen. Effiziente Leitstellen sind eine Voraussetzung für den Schutz Kritischer Infrastrukturen.“

 

AG „Sicherheitsleitstellen“ des Zukunftsforums Öffentliche Sicherheit e. V.

Effiziente Leitstellen sind auch Voraussetzung für den Schutz Kritischer Infrastrukturen.

 

Eine Datenkommunikation über das Internet kann allerdings im Zweifel problematisch werden. Die Ressourcen sollten zwar in jeder Leitstelle zur Verfügung stehen, im Bedarfsfall jedoch auch autark nutzbar sein.

Grundsätzlich ist großer Wert auf eine Redundanz der Technik zu legen. Bei Ausfall einer Kommunikationseinheit müssen Rückfallebenen vorhanden sein.

 

Hierzu kann auch ein Verbund von Leitstellen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr mit

redundanter Technik genutzt werden.

Das von der Europäischen Union initiierte automatische Notrufsystem eCall wird die Leitstellen zusätzlich beanspruchen. Dies gilt für alle automatisierten Notrufsysteme in gleichem Maße.

Die erforderliche Mehrsprachigkeit von Leitstellendisponenten muss durch intelligente Spracherkennungssysteme unterstützt werden.

 

In Deutschland ist der Rettungsdienst genau wie der Brand- und Katastrophenschutz nach dem Föderalismusprinzip des Grundgesetzes durch Landesrecht geregelt.

 

Umso wichtiger ist deshalb eine enge Zusammenarbeit, verbunden mit dem Ziel, durch

Kompatibilität von Strukturen und Systemen einen gleichen Standard zu erreichen

 

Die öffentlichen Bereiche dürfen in einer zunehmend technisierten Welt dem Stand einer innovativen Technik nicht hinterherhinken.