Die Atemschutzwerkstatt

 

 

Ist eine Werkstatt zum Pflegen, Warten, Instandhalten, Prüfen, Verwalten und Lagern von Atemschutzgeräten, oft auch von Beatmungs- und Inhalationsgeräten.

Anforderungen an die Atemschutzgerätewerkstätten enthält die DIN 14 092 Teil 4 „Feuerwehrhäuser; Atemschutz-Werkstätten, Planungsgrundlagen“ und die „Feuerwehrtechnische Planungsrichtlinien für den Bau von Feuerwehrgerätehäusern -Atemschutzwerkstätten“.

Die Atemschutzwerkstatt ist der Wartungsstützpunkt einer Feuerwehr, eines Landkreises oder eines Unternehmens, in der Atemschutzgeräte (ASG) für die Einsätze instand gehalten werden.

 

Die Atemschutzwerkstatt wird nach DIN 14092, Teil 4 Feuerwehrgerätehäuser, Atemschutzwerkstätten gebaut und so ausgerüstet, dass alle ASG sachgemäß gereinigt, desinfiziert, getrocknet und geprüft ( Kreislauf Atemschutzwerkstatt) werden können.

Zur Lagerung von eingehenden und gewarteten Geräten müssen getrennte Räume vorhanden sein.

 

In der Atemschutzwerkstatt arbeiten ausgebildete Atemschutzgerätewarte.

 

Zum Instandhalten von Atemschutzgeräten einschließlich Atemanschlüssen zählen das Reinigen, Desinfizieren und Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft sowie das Prüfen nach festgelegten Fristen mit Prüfgeräten. Diese Arbeiten lassen sich in Atemschutzwerksstätten in einem kreislaufartigem Ablauf durchführen.

Ein Atemschutzgerät ist der Sammelbegriff für persönlich tragbare Geräte, die den Atemschutzgeräteträger vor dem Einatmen von schädigenden Stoffen, z. B. Atemgiften, schützen.

Umluftunabhängige Atemschutzgeräte schützen darüber hinaus noch vor Sauerstoffmangel.

 

Man unterscheidet nach DIN EN 133 - Filtergeräte (abhängig von der Umgebungsatmosphäre wirkende Atemschutzgeräte bzw. Atemanschluss und Filter) und - Isoliergeräte (unabhängig von der Atmosphäre wirkende Atemschutzgeräte bzw. Atemanschluss und Atemgas). Atemschutzgeräte werden nach einem Prüfkalender gewartet, gepflegt, instand gehalten und geprüft.

 

Atemanschluß ist der Teil eines Atemschutzgerätes, der die Verbindung zum Atemschutzgeräteträger herstellt und eine direkt Atemgaszufuhr zu Mund und Nase des Atemschutzgeräteträgers sichert.

Atemanschlüsse können sein z. B. Vollmasken, Helm-Masken-Kombinationen, Halbmaske, Mundstücke, Atemschutzhauben. Erläuterungen Die Feuerwehr darf nur Vollmasken benutzen, weil nur diese ausreichenden Schutz, beispielsweise vor Wärme und Atemgiften, bieten.

Vollmasken (DIN EN 136) und Helm-Masken-Kombinationen (vfdb RL 0802) lassen sich je nach Bauweise in Überdruck- und in Normaldrucktechnik nutzen

 

 

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Der CSA Anzug zum Schutz vor Kontamination des Trägers durch feste, flüssige, aerosol- oder gasförmige Chemikalien. Generell unterscheidet man zwischen „gasdichten“ und „nicht gasdichten“ CSA.

Insgesamt werden die CSA aufgrund europäischer Standards in 6 Dichtigkeitsstufen eingeteilt, die jeweils von den Materialien, aber auch vom ganzen Anzug erfüllt werden müssen.

 

Quelle: Dräger AG Definition Prüfung nach Einsatz bzw. in regelmäßigen Abständen zur Erhaltung der Einsetzbarkeit nach Herstellervorgabe.

Nach einem Einsatz muss der CSA zunächst gereinigt, desinfiziert und anschließend getrocknet werden.

Danach und nach jeder Chemikalienschutzanzug – Wartung muss der CSA geprüft werden. Es wird ein Prüfgerät verwendet und vom CSA-Hersteller definierte Werte werden überprüft.

Dazu zählen die Prüfungen: - des äußeren Zustandes als Sichtprüfung - der Gasdichtheit des CSA als Dichtprüfung im Überdruckbereich - der Funktion der Anzugventile als Dichtprüfung Anzugventile im Überdruckbereich und - der Erfolg der Dekontamination des CSA bzw. der Beseitigung von Permeation am CSA mittels gassensorischer Messverfahren Dekontamination.

 

Prüfung nach Einsatz bzw. in regelmäßigen Abständen zur Erhaltung der Einsetzbarkeit nach Herstellervorgabe. Erläuterung Nach einem Einsatz muss der CSA zunächst gereinigt, desinfiziert und anschließend getrocknet werden. Danach und nach jeder Chemikalienschutzanzug – Wartung muss der CSA geprüft werden.

 

Es wird ein Prüfgerät verwendet und vom CSA-Hersteller definierte Werte werden überprüft. Dazu zählen die Prüfungen: - des äußeren Zustandes als Sichtprüfung - der Gasdichtheit des CSA als Dichtprüfung im Überdruckbereich - der Funktion der Anzugventile als Dichtprüfung Anzugventile im Überdruckbereich und - der Erfolg der Dekontamination des CSA bzw. der Beseitigung von Permeation am CSA mittels gassensorischer Messverfahren Dekontamination.

Quelle: Dräger AG Definition Gerät zum Verdichten von Luft, im Atemschutz zum Verdichten von Luft aus der Umgebung des Kompressors, mit der danach als Atemluft entsprechend der DIN EN 12021 „Atemluft“ Druckluftflaschen gefüllt werden.

 

Man unterscheidet in schallisolierte und nicht schallisolierte („super Silent“) sowie in stationäre und transportable Kompressoren. Kompressor für Atemluft gibt es allen 4 Ausführungen.

Sie bestehen aus einem Teil zum Vorfiltern und Ansaugen für Umgebungsluft, einem Verdichter und einem nachgeschalteten Filtersatz, u. a. einem Wasserfilter. 

zum Atmen benutzte Druckluft muss insbesondere in Isoliergeräten von einer Qualität sein, die sie für sicheres Atmen geeignet macht. Grenzwerte dafür legt die DIN EN 12021 fest.

 

Entsprechend der DIN EN 12021 dürfen folgende Grenzwerte nicht überschritten werden:         

- Schmierstoff als Aerosol mit maximal 0,5 mg/m3,

- Kohlendioxid-Gehalt (CO2) maximal 500 ml/m3,

- Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) maximal 15 ml/m3,

- Wassergehalt in Druckluftflaschen 40 bis 200-bar maximal 50 mg/m3 nach Entspannung auf Atmosphärendruck,

- Wassergehalt in 300-bar-Druckluftflaschen maximal 35 mg/m3 nach Entspannung auf Atmosphärendruck.

 

Die Luft darf keinen signifikanten Geruch oder Geschmack aufweisen. Ihr Sauerstoffgehalt muss im Bereich 21 ± 2 Vol.-% liegen. Selbst beim höchsten zulässigen Fülldruck für die Druckluftflasche darf kein Wasser in flüssiger Form in der Druckluftflasche vorliegen.

Zur Instandhaltung von Atemschutzgeräten (ASG) gehören Kontrolle, Reinigung, Wartung, Reparatur und Prüfung.

Die Instandhaltung dient zur Wiederherstellung des Sollzustandes, d.h. der Einsatzbereitschaft des ASG. Sie ist nach jedem Gebrauch oder nach den vorgeschriebenen Wartungsintervallen durchzuführen.

Darüber informieren Prüfkalender und Gebrauchsanweisung.

 

Aus dem Prüfkalender lässt sich erkennen, wann was instandgesetzt werden muss. Die Gebrauchsanweisung gibt Informationen, z.B. über die Demontage der Geräte, ihre Reinigung, Desinfektion und den Ersatz verbrauchter Materialien (Flaschenfüllung, Alkalipatronen, Filtereinsätze), über Reparaturen, den Austausch von Originalteilen sowie die Prüfung der Geräte.

 

Wiederverwendbare Teile von ASG, z.B. Lungenautomaten und Druckluftflaschen, und ihre Instandhaltung werden in einer Kartei oder Datei erfasst. Ebenso werden alle Einsätze sowie die Lagerung und Instandhaltung festgehalten. Die Instandhaltung von ASG wird von einem ausgebildeten Atemschutzgerätewart durchgeführt

 

Atemschutzgeräte sind trocken und staubgeschützt zu lagern. Sie sind vor mechanischen Beschädigungen und Einwirkung von Chemikalien, Kohlenwasserstoffen, Sonnenstrahlen oder sonstigen Wärmequellen zu schützen.

Von Ozon sind sie fernzuhalten. Einzulagernde Atemschutzgeräte sind in Regalen oder belüfteten Schränken in kühlen, jedoch frostfreien, trockenen Räumen unterzubringen.

In den Lagerräumen dürfen gleichzeitig keine leichtentzündlichen Stoffe untergebracht sein. Nicht einsetzbare Geräte sind zu kennzeichnen und getrennt, z.B. in einem separaten Regal zu lagern.

Die ideale Raumtemperatur beträgt + 15 °C und die günstigste relative Luftfeuchte 60 %.

 

Erläuterungen Grundsätze zur Lagerung von Atemschutzgeräten regeln z. B. die

- FwDV 7 Atemschutz

- DIN 7716 Erzeugnisse aus Kautschuk und Gummi

– Anforderungen an Lagerung, Reinigung und Wartung,

- BGR 190 bzw. GUV R 190 Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräte,

- Richtlinie der vfdb, vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehr,

- Herstellerhinweise.