Landtag beschließt Änderungen beim Brandschutzgesetz

Der Landtag hat heute in zweiter Lesung Änderungen beim Brandschutzgesetz beschlossen. Ziel der Gesetzesänderung ist, auch für die Zukunft ein leistungsstarkes, modernes und an den wesentlichen Bedürfnissen des Brand- und Katastrophenschutzes ausgerichtetes Hilfeleistungssystem aufrechtzuerhalten.

Die Neuregelungen zielen unter anderem darauf ab, über ausreichend qualifiziertes Einsatzpersonal zu verfügen und insbesondere das ehrenamtliche System der Feuerwehr zu stärken. So wird die Altersgrenze für den aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr auf 67 Jahre angehoben. Darüber hinaus wird die Attraktivität des Ehrenamtes in der Feuerwehr gefördert. So zum Beispiel durch die Möglichkeit der bevorzugten Einstellung von Feuerwehrmitgliedern bei den Kommunen und der Ermöglichung einer freiwilligen Zahlung für nicht kausale Folgen von Dienstunfällen auf Grund möglicher Vorschäden. Ein weiterer Kernpunkt ist, dass das Land künftig jährlich mindestens 3 Millionen Euro aus den Einnahmen der Feuerschutzsteuer an die Gemeinden und Landkreise auszahlt, damit diese ihren Pflichtaufgaben im Brand- und Katastrophenschutz vollumfänglich nachkommen können. In den Folgejahren ist eine weitere stufenweise Erhöhung der Auszahlung vorgesehen. In 2018 sollen bereits 4 Millionen Euro ausgezahlt werden. Unabhängig von diesen heute beschlossenen Änderungen des Brandschutzgesetzes, hatte der Landtag bereits im Vorfeld bei Verabschiedung des Landeshaushaltes eine zeitlich befristete deutliche Aufstockung der derzeitigen Fördermittelhöhe für Zwecke des Brandschutzes beschlossen. Das Sonderförderprogramm umfasst die Förderung notwendiger Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen, sowie die Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern, in Höhe von 100 Mio. Euro über einen Zeitraum von 6 Jahren. Mit dem Sonderförderprogramm können nach derzeitiger Haushaltslage 2018 ca. 2,5 Millionen Euro Fördermittel für die Beschaffung von 15 Löschgruppen- bzw. Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen für die Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich werden mindestens 1,6 Millionen Euro Landesmittel in den Bau von Feuerwehrhäusern investiert. Hinzu kommen die Eigenmittel der Gemeinden in mindestens der gleichen Höhe. Für 2019 sind insgesamt mindestens 7,35 Millionen Euro Fördermittel vorgesehen.