Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn

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­ Berlin – „Die Pandemie hält an und wir haben in den letzten Wochen zahlreiche Erfahrungen gemacht und Erkenntnisse gewonnen. Insbesondere deshalb möchte ich heute noch einmal an Sie herantreten und auf die Dringlichkeit und damit auch praxisgerechtere Priorisierung der Feuerwehrangehörigen bei den Schutzimpfungen hinweisen“, schreibt DFV-Vizepräsident Hermann Schreck als Ständiger Vertreter des Präsidenten an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Bereits im Dezember hatte Schreck sich an das Regierungsmitglied gewandt, um eine entsprechende Anpassung der Vorgaben zu erreichen. Mehrere Landesfeuerwehrverbände hatten sich auf Landesebene ebenfalls entsprechend positioniert.

„Die Feuerwehrfrauen und -männer in Deutschland üben ihre Tätigkeit weit überwiegend ehrenamtlich aus und stehen so täglich im Spannungsverhältnis zwischen der freiwillig übernommenen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Schutz ihrer Angehörigen.

Damit die Entscheidung auch weiterhin für das ehrenamtliche Engagement bestehen bleibt, ist eine Schutzimpfung unerlässlich“, erklärt Schreck.

 

Daneben gehe es aber auch ganz konkret um die Exposition der Feuerwehrangehörigen mit dem Corona-Virus.

Im täglichen Einsatzgeschehen mit all seinen unvorhersehbaren Herausforderungen lasse sich eine Ansteckung nicht alleine durch Verhalten und Schutzausrüstung verhindern, so der DFV-Vizepräsident.

 

„Da zu den oben erwähnten ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen auch eine große Zahl an hauptberuflichen Kräften kommt, die ohne Tätigkeit im Rettungswesen ebenso nur die nachrangig erhöhte Priorität nach § 4 der Coronavirus-Impfverordnung erhält, möchte ich erneut eine Neubetrachtung der Einstufung der Feuerwehrangehörigen insgesamt anregen.

 

Eine raschere Impfung ist dringend erforderlich“, fordert Hermann Schreck eine der Verantwortung und Gefährdung der Einsatzkräfte gerecht werdende Einstufung. ­ ­ ­ ­ ­

 

Pressekontakt: Silvia Oestreicher, Telefon (030) 28 88 48 8-23

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