„Die Feuerwehrfrauen und -männer in Deutschland üben ihre Tätigkeit weit überwiegend ehrenamtlich aus und stehen so täglich im Spannungsverhältnis zwischen der freiwillig übernommenen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Schutz ihrer Angehörigen.
Damit die Entscheidung auch weiterhin für das ehrenamtliche Engagement bestehen bleibt, ist eine Schutzimpfung unerlässlich“, erklärt Schreck.
Daneben gehe es aber auch ganz konkret um die Exposition der Feuerwehrangehörigen mit dem Corona-Virus.
Im täglichen Einsatzgeschehen mit all seinen unvorhersehbaren Herausforderungen lasse sich eine Ansteckung nicht alleine durch Verhalten und Schutzausrüstung verhindern, so der DFV-Vizepräsident.
„Da zu den oben erwähnten ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen auch eine große Zahl an hauptberuflichen Kräften kommt, die ohne Tätigkeit im Rettungswesen ebenso nur die nachrangig erhöhte Priorität nach § 4 der Coronavirus-Impfverordnung erhält, möchte ich erneut eine Neubetrachtung der Einstufung der Feuerwehrangehörigen insgesamt anregen.
Eine raschere Impfung ist dringend erforderlich“, fordert Hermann Schreck eine der Verantwortung und Gefährdung der Einsatzkräfte gerecht werdende Einstufung.
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